Galerievertrag-Checkliste: Was muss drinstehen?

Nikolas Ingerle / 5. November 2026 / 13 Min. Lesezeit

Holzschnitt: eine Hand hakt mit einem Stift ein leeres Kästchen auf einem Klemmbrett ab.
Inhalt8 Abschnitte
  1. 01Was gehört in die Galerievertrag-Checkliste?
  2. 02Wie viel Provision und welche Gebühren darf eine Galerie verlangen?
  3. 03Kommission oder Ankauf: Wem gehört dein Bild, solange es in der Galerie hängt?
  4. 04Welche Klauseln schränken dich nach der Unterschrift ein?
  5. 05Wann bekommst du nach dem Verkauf dein Geld?
  6. 06Was gilt für Preis, Laufzeit, Kündigung und Rückgabe?
  7. Häufige Fragen
  8. Fazit: Unterschreib erst, wenn alle zwölf Punkte geklärt sind

Der Galerist ruft an und schickt dir gleich einen Galerievertrag, weil er deine Bilder zeigen will. Nach all den Absagen fühlt sich das an wie ein Ritterschlag. Mehrere Seiten Kleingedrucktes liegen vor dir. Du überfliegst sie, weil du den Galeristen auf keinen Fall verärgern willst und denkst: Hauptsache ausstellen. Noch am selben Abend unterschreibst du.

Ein halbes Jahr später fragt eine zweite Galerie in einer anderen Stadt an. Jetzt liest du den Vertrag zum ersten Mal richtig und findest einen Satz über Exklusivrechte für ganz Deutschland. Oder ein Bild ist verkauft und auf deinem Konto kommt seit Wochen nichts an. Beides kann in einem einzigen kleinen Absatz stehen. Ändern kannst du dann nur noch, was die Galerie mitmacht.

Der Galerist ist ein Händler. Er verkauft dein Werk an seine Kunden und behält dafür oft die Hälfte vom Preis, manchmal mehr, so wie jeder Zwischenhändler. Das kann für dich ein gutes Geschäft sein, wenn die Bedingungen stimmen. Ob sie stimmen, steht im Vertrag. Diese Checkliste zeigt dir, welche zwölf Punkte drinstehen müssen und wo teure Klauseln versteckt sind.

Was gehört in die Galerievertrag-Checkliste?

Ein Galerievertrag regelt, wer dein Werk verkauft, wer welche Kosten bezahlt und wann welches Geld bei dir ankommt. Die folgenden zwölf Punkte prüfst du in jedem Vertrag, egal ob die Galerie ihn vorlegt oder du ihn ansprichst. Kauft die Galerie dein Werk an, entfallen einzelne Punkte wie Provision und Rückgabe. Findest du auf eine Frage keine Antwort im Vertrag, frag nach, bevor du unterschreibst.

  1. Provision: Wie viel Prozent vom Verkaufspreis behält die Galerie? Gilt der Satz vom Brutto- oder vom Nettopreis?
  2. Kosten und Gebühren: Verlangt die Galerie eine Ausstellungsgebühr? Wer bezahlt Einladungen, Eröffnung und Katalog?
  3. Kommission oder Ankauf: Bleibt das Werk bis zum Verkauf dein Eigentum oder kauft die Galerie es dir ab?
  4. Versicherung und Transport: Wer versichert die Werke während der Ausstellung? Wer bezahlt den Versand hin und zurück?
  5. Exklusivität und Gebiet: Für welche Werke gilt die Exklusivität, für welches Gebiet und wie lange?
  6. Kontakt zu Käufern: Verbietet dir der Vertrag, Käufer der Galerie direkt anzusprechen? Erfährst du, wer dein Werk gekauft hat?
  7. Nutzungsrechte an Abbildungen: Wofür darf die Galerie Fotos deiner Werke nutzen und bis wann?
  8. Abrechnung und Zahlungsfrist: Bis wann nach dem Verkauf überweist die Galerie deinen Anteil? Bekommst du eine schriftliche Abrechnung?
  9. Preisbindung: Wer legt den Verkaufspreis fest und darf die Galerie ohne Rücksprache Rabatt geben?
  10. Laufzeit und Kündigung: Gilt der Vertrag für eine Ausstellung oder unbefristet? Mit welcher Frist kannst du kündigen?
  11. Werkliste und Zustand: Welche Werke gehen genau in die Galerie, mit Titel, Maß und Preis? Gibt es bei der Übergabe ein Protokoll mit Fotos vom Zustand?
  12. Rückgabe: Wann bekommst du unverkaufte Werke zurück, in welchem Zustand und auf wessen Kosten?

Kopier die Liste und leg sie neben den Vertrag. Hake jeden Punkt ab, zu dem du eine schriftliche Antwort findest. Meine Regel: Erst die Antwort, dann die Unterschrift. Am meisten Geld hängt an Provision, Gebühren, Exklusivität und Auszahlung.

Wie viel Provision und welche Gebühren darf eine Galerie verlangen?

Die Provision ist der Anteil am Verkaufspreis, den die Galerie für sich behält. Wie hoch sie ausfällt? Das hängt stark von der einzelnen Galerie ab. Dazu können Kosten kommen, die in keiner Provision auftauchen, etwa eine einmalige Ausstellungsgebühr, bevor du überhaupt zeigen darfst. Zahlst du diese Summe nur für die Wand und machst das Marketing selbst, hast du dir einen Vermieter gesucht.

Provision und Gebühr gehören schwarz auf weiß in den Vertrag. Achte darauf, ob sich die Provision auf den Brutto- oder den Nettopreis bezieht. Prüfe auch, ob sie nur für Verkäufe in der Galerie gilt oder für alle Verkäufe während der Laufzeit. Wie du das an deinem eigenen Verkaufspreis durchrechnest, steht im Artikel zur Provisionsberechnung Schritt für Schritt. Dort stelle ich die Prozentsätze aus dem Podcast den Angaben des Galerienverbands BVDG und einer früheren ver.di-Spanne gegenüber.

Kommission oder Ankauf: Wem gehört dein Bild, solange es in der Galerie hängt?

Häufig nimmt die Galerie deine Werke in Kommission. Das Handelsgesetzbuch beschreibt in § 383 HGB den Kommissionär als jemanden, der Waren für Rechnung eines anderen in eigenem Namen verkauft. Für dich heißt das: Die Galerie verkauft dein Bild unter ihrem Namen, aber auf deine Rechnung. Das Werk bleibt bis zum Verkauf dein Eigentum.

Beim Ankauf kauft die Galerie dir das Werk ab. Der Preis ist sofort fällig, wenn ihr keinen anderen Zahlungstermin vereinbart. Mit der Übergabe wird die Galerie Eigentümerin, es sei denn, du behältst dir das Eigentum bis zur Zahlung vor. Ob sich das Bild verkauft, ist dann ihr Risiko. Ob dein Vertrag eine Kommission oder einen Ankauf vorsieht, kann mitentscheiden, wer im Ernstfall haftet, wenn ein Werk beschädigt wird oder verschwindet. Kläre das vor der Unterschrift.

Damit hängt die Versicherung zusammen. Solange dein Bild in der Galerie hängt, sollte es in den meisten Fällen versichert sein. Hat die Galerie dein Bild in Kommission, muss sie es nur versichern, wenn du sie dazu anweist. Der Vertrag sollte klar sagen, wer die Versicherung abschließt und bezahlt. Genauso muss geklärt sein, wer den Versand bezahlt, zur Galerie hin und wieder zurück zu dir.

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Welche Klauseln schränken dich nach der Unterschrift ein?

Eine Klausel, die dich jahrelang bindet, kann aus einem einzigen Satz bestehen. Galeristen schreiben oft vor, dass deine Kunst exklusiv bei ihnen ausgestellt wird. Im Vertrag steht dann zum Beispiel ein Satz über Exklusivrechte für die Ausstellung dieser Werke national. Überliest du ihn, darfst du womöglich in keiner anderen Galerie in Deutschland mehr ausstellen. Wie ich 2019 in einem Livestream der Ikonen Community gesagt habe: Das kann „einfach ein ganz kleiner Passus sein“. Darum rutscht er beim Überfliegen so leicht durch.

Prüfe deshalb drei Dinge. Welche Werke sind gemeint, nur die ausgestellten oder alle? Welches Gebiet ist gemeint, eine Stadt, ein Land oder die ganze Welt? Und wie lange gilt die Exklusivität nach dem Ende der Ausstellung? Die zweite Klausel betrifft deine Käufer und klingt harmlos, bis du merkst, dass du deine Sammler vielleicht nie kennenlernst.

Aus Sicht der Galerie ist das verständlich, denn verkaufst du hintenherum direkt an ihre Kunden, bekommt sie keine Provision. Für dich heißt es: Die Menschen, die deine Bilder zu Hause an die Wand hängen, kennst du womöglich nicht. Endet die Zusammenarbeit, kommst du an diese Sammler vielleicht trotzdem nicht heran. Frag deshalb, ob das Verbot mit dem Vertragsende ausläuft. Verkaufst du später selbst an einen Sammler, halte auch diesen Verkauf schriftlich fest. Was in so einen Kaufvertrag gehört, steht unter den Pflichtinhalten für den Kaufvertrag.

Die dritte Klausel betrifft die Fotos deiner Werke, die die Galerie für Einladungen, Website, Katalog oder Social Media nutzen will. Nach § 31 UrhG kannst du ein Nutzungsrecht einfach oder ausschließlich einräumen. Einfach heißt, auch du und andere dürfen die Fotos weiter nutzen. Ausschließlich heißt, nur noch die Galerie darf das, du selbst eingeschlossen, es sei denn, ihr vereinbart, dass du die Nutzung für dich behältst. Du kannst das Recht auch räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränken. Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht einzeln genannt, entscheidet der gemeinsame Vertragszweck, wie weit das Recht reicht.

Schreib hinein, wofür die Galerie Abbildungen nutzen darf und bis wann. Für die Ausstellung selbst braucht die Galerie ein anderes Recht als für Fotos, die Jahre später noch im Katalog auftauchen. Für die Werbung zur Ausstellung darf die Galerie dein Bild ohne ausdrückliche Erlaubnis zeigen, soweit das zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist (§ 58 UrhG). Alles andere, etwa die Nutzung nach dem Ende der Ausstellung, regelst du im Vertrag.

Wann bekommst du nach dem Verkauf dein Geld?

Den Auszahlungstermin übersehen viele vor der Unterschrift. Dabei hängt an ihm, wie lange du nach einem Verkauf auf dein Geld wartest.

Ein fester Zahlungstermin im Vertrag gibt dir einen klaren Anspruch, auf den du dich berufen kannst, wenn die Galerie später zahlt. Eine mögliche Formulierung: Die Galerie zahlt meinen Anteil innerhalb einer festen Frist nach Zahlungseingang beim Käufer, zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen. Frag auch nach einer schriftlichen Abrechnung zu jedem Verkauf. Sie sollte Verkaufspreis, Provision und deinen Auszahlungsbetrag nennen. Nur so siehst du, wie viel bei dir ankommt.

Die Abrechnung hängt mit Punkt 6 der Checkliste zusammen. Darfst du die Käufer nicht kontaktieren, erfährst du über einen Verkauf womöglich nur das, was in der Abrechnung steht. Dann muss sie genau sein.

Was gilt für Preis, Laufzeit, Kündigung und Rückgabe?

Wie diese Punkte im Vertrag aussehen, unterscheidet sich von Galerie zu Galerie. Hauptsache, sie sind überhaupt geregelt. Beim Preis geht es um die Frage, wer ihn festlegt. Gibt die Galerie einem Stammkunden Rabatt, sinkt bei einer Provision auf den Endpreis auch dein Anteil.

Angenommen, die Galerie gibt auf dein Bild für 4.000 Euro 10 Prozent Rabatt. Der Käufer zahlt dann 3.600 Euro. Bei 50 Prozent Provision sinkt dein Anteil von 2.000 auf 1.800 Euro. Frag deshalb, ob Rabatte mit dir abgesprochen werden müssen. Ohne diese Absprache kann dein Anteil sinken, ohne dass du vorher davon erfährst.

Hast du einen Mindestpreis gesetzt und die Galerie verkauft darunter, willst du das Geschäft vielleicht nicht gelten lassen. Dann musst du es unverzüglich nach ihrer Verkaufsanzeige zurückweisen, sonst gilt die Abweichung als genehmigt (§ 386 Abs. 1 HGB). Bietet die Galerie schon mit der Verkaufsanzeige an, den Preisunterschied zu übernehmen, kannst du nicht mehr zurückweisen (§ 386 Abs. 2 HGB).

Bei der Laufzeit prüfst du, ob der Vertrag für eine einzelne Ausstellung gilt oder unbefristet läuft. Ist die Exklusivität an die Laufzeit gekoppelt, bindet dich eine lange Laufzeit doppelt. Bei der Rückgabe geht es um alles, was nicht verkauft wurde. Wann holst du die Werke ab oder wann schickt die Galerie sie zurück? Wer zahlt dafür und in welchem Zustand kommen sie an? Fotografier deshalb jedes Bild bei der Übergabe und lass dir die Werkliste von der Galerie abzeichnen. Kommt ein Werk beschädigt zurück, hast du etwas in der Hand.

Alle offenen Punkte klärst du im Gespräch mit der Galerie. Diese Fragen kannst du wörtlich übernehmen:

  1. „Wie viel Prozent behalten Sie vom Verkaufspreis und gilt das vom Brutto- oder vom Nettopreis?“
  2. „Verlangen Sie eine Ausstellungsgebühr und wird sie auch fällig, wenn ich nichts verkaufe?“
  3. „Wofür genau dürfen Sie Fotos meiner Werke nutzen und bis wann gilt das?“
  4. „Bis wann nach dem Zahlungseingang des Käufers überweisen Sie meinen Anteil? Können wir dafür eine feste Frist in den Vertrag schreiben?“
  5. „Bekomme ich zu jedem Verkauf eine schriftliche Abrechnung mit Verkaufspreis, Provision und Auszahlungsbetrag?“
  6. „Wer legt den Verkaufspreis fest? Dürfen Sie ohne Rücksprache mit mir Rabatt geben?“
  7. „Für welche Werke und welches Gebiet gilt die Exklusivität? Endet sie mit der Ausstellung?“
  8. „Wie lange läuft unser Vertrag und mit welcher Frist können wir beide kündigen?“
  9. „Wann und auf wessen Kosten bekomme ich unverkaufte Werke zurück?“

Häufige Fragen

Mit welcher Galerie lohnt sich ein Vertrag überhaupt?

Manche Galerien haben ein klares Programm, andere wechseln Künstler und Themen von Ausstellung zu Ausstellung. Schau dir vor der Unterschrift das Ausstellungsprogramm der letzten Jahre an. Wechselt es stark, achte besonders auf Exklusivität und Laufzeit. Woran du diesen Unterschied erkennst, erkläre ich in meiner Einteilung unter Produktgalerist oder Markengalerist.

Wie kommst du überhaupt an einen Galerievertrag?

Der Vertrag steht am Ende einer Bewerbung, die zur Galerie passt. Wie du passende Galerien auswählst und anschreibst, liest du unter der Anleitung zur Galerie-Bewerbung. Den Vertrag sprichst du beim ersten Kontakt noch nicht an. Die Checkliste brauchst du erst, wenn die Galerie dich ausstellen will.

Braucht es für den Galerievertrag einen Anwalt?

Für eine einzelne Ausstellung mit klaren Bedingungen hilft dir diese Checkliste, die richtigen Fragen zu stellen. Eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht. Bei Exklusivität für ein ganzes Land, einer unbefristeten Laufzeit oder einem hohen Werkwert lass den Vertrag von einem Anwalt für Urheber- und Kunstrecht lesen. Das Honorar fällt einmal an, eine unbefristete Exklusivklausel kann dich dagegen über Jahre Umsatz kosten.

Was ist, wenn die Galerie gar keinen schriftlichen Vertrag will?

Dann schreib die Absprachen nach der Checkliste auf und schick sie der Galerie per Mail mit der Bitte um Bestätigung. So hast du etwas in der Hand, wenn es später um Geld, Versicherung oder Rückgabe geht. Gibt es keinen Vertrag oder schweigt er zu einem Punkt, gelten bei einer Kommission die gesetzlichen Regeln ab § 383 HGB. Danach muss die Galerie dir Rechenschaft ablegen und den Erlös herausgeben (§ 384 Abs. 2 HGB), dein Bild versichern muss sie aber nur auf deine Weisung (§ 390 Abs. 2 HGB).

Fazit

Unterschreib erst, wenn alle zwölf Punkte geklärt sind

Ein Galerievertrag ist in der Regel ein Geschäft zwischen zwei Unternehmern. Die Galerie verkauft dein Werk und verdient daran, du lieferst das Werk und willst dafür fair bezahlt werden. Rechne die Provision mit deinem echten Verkaufspreis durch, lies die Exklusivklausel Wort für Wort und lass dir einen festen Zahlungstermin geben. Am meisten Geld kosten dich unklare Gebühren, Exklusivität und Auszahlung. Frag nach Versicherung, Abrechnung und Rückgabe, bevor du unterschreibst. Die Fragen für das Gespräch mit der Galerie stehen weiter oben. Was nicht im Vertrag steht, hältst du wenigstens per Mail fest. Wie du die Provision für dich einordnest, liest du weiter unter Provision in Prozent und was am Ende bleibt.

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